Deutscher Buchdruckerverein

[730] Deutscher Buchdruckerverein, Vereinigung deutscher Buchdruckereibesitzer, gegründet 1869 zum Schutz gegen die Buchdruckergehilfen, speziell den 1866 gegründeten Buchdruckerverband (seit 1892 Verband deutscher Buchdrucker). Nach wiederholten Kämpfen gelangte man 1896 zu einem Lohntarif und zu einer aus neun Kreisen bestehenden Tarifgemeinschaft. Je ein Prinzipal- u. ein Gehilfenvertreter der neun Kreise bilden einen Tarifausschuß und drei Prinzipale und drei Gehilfen das Tarifamt. Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig, er besitzt eine Unterstützungskasse für arbeitslose Gehilfen, Invaliden- und Krankenkasse und einen Arbeitsnachweis, er errichtete Fachschulen und begründete einen internationalen Austausch von Mustern aller graphischen Künste und einen buchgewerblichen Schutzverein, der auch die Schweiz umfaßt und besonders die Kreditverhältnisse überwacht. Freunde des Vereins gründeten 1894 eine Jubiläumsstiftung zur Förderung der Invalidenkasse. 1900 betrug die Zahl der Mitglieder 1000. Organ des Vereins ist seit 1889 die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker«. Vgl. Zahn, Die Organisation der Prinzipale und Gehilfen im deutschen Buchdruckgewerbe (Leipz. 1890); Gerstenberg, Die neuere Entwickelung des deutschen Buchdruckgewerbes (Halle 1892).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 730.
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