[31] Diorāma (griech., »Durchscheinbild«), malerische Schaustellung, bei der die nach den Tageszeiten wechselnde Beleuchtung durch künstliche Lichteffekte nachgeahmt und das ganze wohl auch durch erscheinende und verschwindende Staffage belebt wird. Eine derartige Schaustellung gab zuerst Daguerre 1822 in Paris. Ein möglichst durchsichtiges Gewebe ist auf beiden Seiten mit derselben Landschaft bemalt, die auf einer Seite wie im vollen Tageslicht, auf der andern wie bei Dämmerung oder Mondschein erscheint. Dieses Doppelbild wird in einen Rahmen gespannt, der einem Fenster gegenübersteht, das durch Läden verschlossen werden kann, und über dem ein andres Fenster befindlich ist, dessen Licht mit Hilfe eines Spiegels ausschließlich die vordere Seite des Gemäldes beleuchtet. Hat nun der Zuschauer diese eine Zeitlang gesehen, so wird ein sich geräuschlos auf zwei Schienen bewegender Schirm zwischen den Spiegel und das Gemälde gebracht, und gleichzeitig werden die das untere Fenster verschließenden Läden geöffnet, so daß das Bild nun bei direkt durchfallendem Licht betrachtet wird. Indem man das Licht durch farbige Gläser gehen läßt, erzielt man noch einen beliebigen Farbenton, z. B. Morgen- und Abendröte. In Deutschland brachte namentlich Gropius in Berlin das D. zu hoher Vollkommenheit. In neuester Zeit versteht man unter D. ein in einer Vertiefung angebrachtes Bild, das so gemalt ist, daß die Figuren und Gegenstände, aus gemessener Entfernung betrachtet, plastisch wirken. Diese Art von Dioramen findet sich jetzt zumeist als Beigabe zu großen Panoramen, in Panoptikums und ähnlichen Schaustätten. Vgl. Bapst, Essai sur l'histoire des panoramas et des dioramas (Par. 1891).