Eisenacher Konvention

[497] Eisenacher Konvention, Staatsvertrag vom 11. Juli 1853 zwischen den zum damaligen Deutschen Bund gehörigen Staaten über die Verpflegung erkrankter und die Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger, ist noch jetzt zwischen Österreich und den deutschen Bundesstaaten maßgebend, desgleichen zwischen den übrigen Bundesstaaten und Bayern sowie Elsaß-Lothringen, da dort das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz (s. d.) nicht gilt. Vgl. Seydel in den »Annalen des Deutschen Reiches«, 1890, S. 178 ff.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 497.
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