[752] Embryotomīe (griech.), in der Geburtshilfe diejenige Operation, bei der zwecks Beendigung der Geburt die Zerstückelung des kindlichen Körpers innerhalb der mütterlichen Geburtswege vorgenommen wird. Sie kommt in erster Linie bei verschleppter Querlage zur Anwendung, wo die Wendung auf die Füße unmöglich oder nur mit Gefährdung des mütterlichen Lebens ausführbar erscheint. Da die Frucht fast immer infolge der langen Geburtsdauer schon abgestorben ist, so ist bei der Operation das Interesse der Mutter allein maßgebend. Die Zerstückelung besteht in der Trennung des Kopfes vom Rumpfe (Dekapitation) oder, wenn der Hals der Frucht nicht erreichbar ist, in der Eröffnung und Ausräumung der kindlichen Brust- und Bauchhöhle (Exenteration, Eviszeration). Die dadurch erzielte Verkleinerung des kindlichen Körpers ermöglicht die Beendigung der Geburt ohne weitere Gefahr für die Mutter.