[830] Entbindungsanstalten (Gebäranstalten) sind Einrichtungen zur Gewährung von Aufnahme und sachverständigem Beistand an schwangere Personen für die Zeit ihrer Entbindung und des Wochenbettes. Private E., als Erwerbsquelle von Hebammen und Ärzten betrieben und meist in deren Wohnung belegen, bedürfen der behördlichen Genehmigung und sind im Deutschen Reiche den Bestimmungen des § 30 der Gewerbeordnung unterworfen. Die öffentlichen Anstalten unterliegen hinsichtlich ihrer Bauart und Einrichtung den für Krankenhäuser maßgebenden hygienischen Grundsätzen; sie verfolgen neben ihrem Hauptzweck vielfach noch die Heranbildung von Geburtshelfern und Hebammen. E. finden sich an allen Universitäten Deutschlands und in einer Reihe größerer Städte. Daneben bestehen in Deutschland noch etwa 40 Wöchnerinnenasyle, die den Entbundenen die Möglichkeit einer länger dauernden körperlichen Schonung gewährleisten und somit die E. entlasten. Die Wirksamkeit beider Arten von Anstalten hat sich als sehr segensreich erwiesen; so starben statistisch in den E. weniger Wöchnerinnen an Wochenbettfieber als in Privathäusern, trotzdem die Anstalten ein viel schwereres, z. T. operatives Material ihrer Statistik zu Grunde legen müssen.