[210] Fünfzigerausschuß hieß der vom Frankfurter Vorparlament eingesetzte und 7. April 1848 zusammentretende Ausschuß von 50 Mitgliedern, der dem Bundestag bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung in der Wahrung der nationalen Interessen zur Seite stehen, mit den Vertrauensmännern der Regierungen, den »Siebzehnern«, die Verfassungsangelegenheiten beraten und die Wahlen zur Nationalversammlung befördern sollte. Vgl. Deutschland, S. 821.