[260] Fachsystem, im Unterrichtswesen Verteilung der Schüler in besondere Lehrklassen je nach ihren Fortschritten und Leistungen in den einzelnen Lehrgegenständen, im Gegensatz zu dem Kl af sen system, bei dem die Schüler in Gemäßheit ihres allgemeinen Bildungsstandes in feststehende Klassen eingeteilt werden. Das F., im 18. Jahrh. von den Franckeschen Anstalten zu Halle aus verbreitet, hat in Deutschland später dem Klassensystem weichen müssen. An den preußischen Gymnasien wurde es 1816 allgemein abgeschafft. Zäher hält man an ihm in England sowie in manchen Privatinstituten fest. In kleinern Anstalten, besonders Internaten, kann es vorteilhaft wirken und selbst geboten sein. Dagegen herrscht in Deutschland an allen höhern Schulen das Fachlehrersystem, nach dem jeder Lehrer die seinem Bildungsgang entsprechenden Fächer in mehreren Klassen zu vertreten hat, weil es gegenüber dem Klassenlehrersystem bedeutend höhere Unterrichtserfolge ermöglicht. Nur an Volksschulen und in den Unterklassen höherer Schulen ist meist Einem Lehrer der gesamte oder doch der meiste und wichtigste Unterricht einer Klasse anvertraut. Um die Vorteile beider Systeme (kräftige Förderung im Unterricht einer-, planmäßiger und nachhaltiger erziehlicher Einfluß anderseits) zu vereinigen, pflegt man in jeder Schulklasse einem Lehrer (Klassenlehrer, Ordinarius) mit einer bedeutendern Stundenzahl auch eine gewisse leitende Stellung anzuweisen. So namentlich in Preußen seit 1820. Vgl. Wiese-Kübler, Verordnungen und Gesetze für die höhern Schulen in Preußen, Bd. 1, S. 56ff. (3. Aufl., Berl. 1886); Paulsen, Geschichte des gelehrten Unterrichts (2. Aufl., Leipz. 1896, 2 Bde.); Bender, Geschichte des Gelehrtenschulwesens in Deutschland (in Schmids »Geschichte der Erziehung«, Bd. 5, 1. Teil, Stuttg. 1901); Keferstein, Fachlehrersystem (in Reins »Enzyklopädischem Handbuch der Pädagogik«, Bd. 2, Langensalza 1896).