Fechten [2]

[370] Fechten, militärischer Dienstzweig für Offiziere und Mannschaften; Infanterie und Fußartillerie übt mit dem Fechtgewehr (s. Bajonett), Kavallerie mit Lanze und Säbel, bez. Pallasch, Feldartillerie mit Säbel. Die besten Fechter werden bei der Kavallerie durch ein weißes V am linken Oberarm ausgezeichnet. Nach einer Vorschrift von 1903 soll Offizieren für das F. auf Hieb und Stich das Führen der vorschriftsmäßigen Waffe (also nur Säbel oder, mit dem Florettieren beginnend, F. auf Hieb und Stoß mit dem Offizierdegen) gelehrt werden. Vgl. Fechtkunst. – In Süddeutschland ist F. auch soviel wie Eichen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 370.
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