Forstbenutzung

[774] Forstbenutzung, die Gewinnung, die Formung im Rohen und die Verwertung der forstlichen Erzeugnisse. Im Zusammenhang mit der F. stehen der Holztransport und die Verarbeitung der forstlichen Rohprodukte (Forsttechnologie), soweit beide für Rechnung des Waldeigentümers betrieben werden. Streng genommen gehören beide nicht in den Bereich der F. Gegenstand der letztern sind die forstlichen Hauptnutzungen (Holznutzung, Rindennutzung) und Nebennutzungen (Streu, Harz, Weide, Gras, Futterlaub, landwirtschaftlicher Fruchtbau im Wald, Leseholz, Baumfrüchte, Fossilien, Torf). Das Holz, dessen Eigenschaften die Forstbenutzungslehre zu erörtern hat, zerfällt in Nutzholz und Brennholz. Die Fällung, Ausnutzung (Sortierung) und Verwertung des Holzes bildet den wichtigsten Teil der F. Mitunter wird die Rindennutzung zu den Nebennutzungen gerechnet. Vgl. Gayer, Die F. (9. Aufl., Berl. 1903); Grebe-König, Forstbenutzung (3. Aufl., Wien 1882); Heß, Die F. (2. Aufl., Berl. 1901).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 774.
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