[781] Forstpolitik, die Wissenschaft von den Zielen und Mitteln des Staates in betreff der Waldungen. Sie ist die Grundlage der forstlichen Gesetzgebung und der staatlichen Forstverwaltung. Gleichbedeutende Ausdrücke sind: Staatsforstwissenschaft (Albert, »Lehrbuch der Staatsforstwissenschaft«, Wien 1875), Staatsforstwirtschaftslehre (Laurop, »Staatsforstwirtschaftslehre«, Gießen 1818; v. Berg, »Die Staatsforstwirtschaftslehre«, Leipz. 1850), Forstpolizei (s.d.) im weitern Sinne, staatswirtschaftliche Forstkunde (Pfeil, »Grundsätze der Forstwirtschaft in bezug auf die Nationalökonomie und Staatsfinanzwissenschaft«, Züllichau 182224, 2 Bde.), Forstdirektion (Meyer, »Forstdirektionslehre nach den Grundsätzen der Regierungspolitik und Forstwissenschaft«, Würzb. 1819), während anderseits Forstdirektionslehre auch als die Lehre von der Verwaltung der Staatsforsten aufgefaßt wird (G. L. Hartig). Weiteres s. Forstpolizei.