Frais

[815] Frais (Fraisch, v. althochd. freisa, »Gefahr, Schrecken«), Krampf, Epilepsie; daher Wurmfrais, Zahnfrais, die Fraisen: Kinderkrankheiten mit Krampferscheinungen. – Auch bezeichnet F. die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod. Daher hieß derjenige, dem die letztere zustand, Fraisherr, das Gericht aber, durch das er sie ausüben ließ, Fraisgericht. Die Bezeichnungen: fraisliche Obrigkeit, Fraisbuch, Fraispfand etc. finden in dem Gesagten ihre Erklärung. Vgl. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer (4. Ausg., Leipz. 1899).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 815.
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