[815] Frais (Fraisch, v. althochd. freisa, »Gefahr, Schrecken«), Krampf, Epilepsie; daher Wurmfrais, Zahnfrais, die Fraisen: Kinderkrankheiten mit Krampferscheinungen. Auch bezeichnet F. die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod. Daher hieß derjenige, dem die letztere zustand, Fraisherr, das Gericht aber, durch das er sie ausüben ließ, Fraisgericht. Die Bezeichnungen: fraisliche Obrigkeit, Fraisbuch, Fraispfand etc. finden in dem Gesagten ihre Erklärung. Vgl. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer (4. Ausg., Leipz. 1899).