[146] Friendly Societies (engl., spr. frenndlĭ ßasāitis), auf Freiwilligkeit beruhende Hilfsgesellschaften (s.d.), hatten sich schon seit Anfang des 18. Jahrh. in großer Zahl in England verbreitet (man zählt gegenwärtig über 20,000 einregistrierte Gesellschaften in England und Wales). Sie gewähren vorzugsweise Unterstützungen bei Krankheiten, Todesfällen und Geburten, übernehmen aber auch Sachversicherung für gewisse Gegenstände. Die meisten F. S. nehmen Männer und Frauen, andre nur Männer oder nur Frauen (Societis of Females) auf. Ihre privatrechtlichen Verhältnisse wurden bereits 1753, dann durch die Friendly Societies' Act vom 11. Aug. 1875, ergänzt durch spätere Gesetze, insbes. 1887 und 1896, geregelt, nach der sie durch Eintragung in ein Register das Necht der juristischen Persönlichkeit erlangen, sofern sie bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Vgl. Hasbach, Das englische Arbeiterversicherungswesen (Leipz. 1883) und Art. »Arbeiterversicherung in Großbritannien« (im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften«, 2. Aufl., Bd. 1, Jena 1898); Bärnreither, Die englischen Arbeiterverbände und ihr Recht (Bd. 1, Tübing. 1886); Wilkinson, 'i'ne Friendly Society movement (Lond. 1886); Brabrook, Law of F. S. (13 Aufl., das. 1897); Fuller, The law relating to F. S. (2. Aufl., das. 1898).
Brockhaus-1911: Friendly Societies
Meyers-1905: Building societies · Benefit building societies