Gebetverhör

[406] Gebetverhör, das Abhören von Gebeten durch die Geistlichen bei ihren Pfarrkindern. Nach den Kirchengesetzen mußten im Mittelalter die Paten vor der Taufe, alle Teilnehmer am Abendmahl vor der Beichte und Verlobte vor der Trauung dem betreffenden Geistlichen wenigstens das Vaterunser, das apostolische Symbol und das Ave Maria hersagen können, wollten sie nicht von jenen kirchlichen Handlungen zurückgewiesen werden. In neuerer Zeit sind die Gebetverhöre noch als eine Art Hausgottesdienst in manchen Teilen Preußens und als kirchliche Handlungen in Schweden im Gebrauch gewesen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 406.
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