[452] Gefrierschnitte sind Durchschnitte des menschlichen oder tierischen Körpers, die nach Gefrieren desselben oder einzelner Teile mit Säge und Messer, bez. bei kleinern Teilen und Organen mit einem besondern Instrument (Gefriermikrotom) angefertigt und wohl zur Erkennung der gegenseitigen Lage der Organe, wie auch deren krankhafter Veränderung und mikroskopischer Beschaffenheit, besonders in der Anatomie, pathologischen Anatomie und Chirurgie benutzt werden. Man läßt die Leichen unter Anwendung von Kältegemischen oder natürlicher Winterkälte gefrieren, zersägt oder zerschneidet sie, übergießt die Flächen der so erhaltenen Scheiben mit Wasser, bedeckt sie mit Pauspapier und läßt dasselbe anfrieren. So gewinnt man eine glatte Zeichenfläche, auf der man die Umrisse der in der Scheibe liegenden Organe auszeichnen kann. Das spätere Wiederauftauen der Scheiben findet unter Alkohol statt. Um dabei etwa auftretende Lageveränderungen der Organe zu verhüten, injiziert man nach Waldeyer die Leichen, ehe sie gefrieren, mit einer 5proz. wässerigen Formollösung. Zur Herstellung mikroskopischer Präparate härtet man die Organe in Formollösung und laßt sie in solcher gefrieren. Angewendet wurde die Methode der G. in großem Stile von den Anatomen Braune (1867) und Rüdinger (1870) sowie von dem russischen Chirurgen Pirogow (1859). Gelegentlich hatten sich ihrer schon vorher Ed. Weber (1838), Luschka und Henle bedient. Der erste, der sie übte, war der holländische Arzt E. de Riemer (1818).