Geld und Brief

[516] Geld und Brief (abgekürzt G. und B., neuerdings auch Geld und Papier, abgekürzt G. und P., in Wien auch W = Ware, statt P), soviel wie »gesucht« oder »gefragt«, d. h. begehrt (Nachfrage, Kaufsauftrag, Nehmer) und »angeboten« (Auftrag zum Verkauf, Geber), zwei Rubriken in Staatspapier- und Wechselkurszetteln. Ist in der mit B. überschriebenen Kolonne der Kurs für Ungarrente mit 99,90 notiert, in der mit G. überschriebenen aber mit 99,50 angegeben, so bedeutet dies, daß Ungarrente zu 99,90 ausgeboten, zu 99,50 gesucht wurde, bez. daß zu 99,90 mehr angeboten als gesucht, zu 99,50 mehr gesucht als angeboten ist. Der wirklich bezahlte Preis liegt dann in der Mitte zwischen beiden Sätzen, der sogen. Mittelkurs wäre 99,70. Dieser Satz ist die sogen. Notiz. Hat man einen Abschluß »zur Notiz« gemacht, so ist dieser Mittelkurs zwischen G. und B. zu zahlen. Ein B. hinter der Kursziffer gibt an, daß für das Angebot überhaupt keine Käufer, ein G., daß für die Nachfrage wegen zu niedrigen Gebotes keine Verkäufer da waren. Kommt nur eine einzige Notierung mit der Bezeichnung bz. (bezahlt) vor, so gibt sie den Preis an, zu dem die Abschlüsse gemacht wurden. Die Bezeichnung »bz. G.« (bezahlt und Geld) bedeutet, daß zu dem angegebenen Kurs nur ein Teil der begehrten Menge abgelassen wurde, »bz. B.«, daß nur ein Teil der angebotenen Papiere Käufer fand. Die Bezeichnung »et. bz.« (etwas bezahlt) bedeutet, daß zu dem Kurse nur kleine Beiträge umgesetzt worden sind, »et. bz. G.« bei einem limitierten Kaufsauftrag, »et. bz. B.« bei einem Verkaufslimit, während »Posten bz.« bedeutet, daß zum Kurse große Posten verhandelt wurden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 516.
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