Generalstabsarzt

[556] Generalstabsarzt heißt in Preußen und Bayern der Chef des gesamten Militärmedizinalwesens, der Medizinalabteilung im Kriegsministerium und des Sanitätskorps mit dem Rang eines Generalleutnants. In Österreich-Ungarn ist ein G. Chef des militärärztlichen Offizierkorps, ein zweiter Chef der Sanitätsabteilung im Reichskriegsministerium.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 556.
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