Gerichtsordnung

[641] Gerichtsordnung, Bezeichnung für ein Gesetz, das in umfassender Weise die Einrichtung und das Verfahren der Gerichte regelt. Die wichtigsten Gerichtsordnungen des gemeinen Rechts waren für den Zivilprozeß die Kammergerichtsordnungen von 1495 und 1555 und für den Strafprozeß die auf dem Reichstag zu Regensburg 1532 als Gesetz angenommene peinliche Halsgerichtsordnung (Carolina, C. C. C., d. h. Constitutio criminalis Carolina). Auch in Preußen war vor Einführung der Reichsjustizgesetze bezüglich des Verfahrens die das allgemeine Landrecht ergänzende Gerichtsordnung maßgebend. Für das Deutsche Reich sind jetzt die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren durch die Reichsjustizgesetze (s.d.) geregelt, die am 1. Okt. 1879 in Kraft traten, später aber durch neuere Gesetze (sogen. Novellen) ergänzt wurden, die seit 1. Jan. 1900 mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch Geltung erlangt haben. In Österreich sind jetzt, soweit es sich um den Zivilprozeß handelt, drei Gesetze vom 1. Aug. 1895 maßgebend, die sich auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren beziehen. Daneben kommt zur Anwendung die Konkursordnung vom 25. Dez. 1868 und die Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 641.
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