[458] Hohlbauten (Hohlräume), Bauten in Festungswerken, die gegen feindliches Geschützfeuer Sicherheit gewähren sollen und zur Unterbringung von Streitkräften und Streitmitteln aller Art dienen. Die Deckung der Hohlräume geschieht durch Erde, Beton und Panzerung. Zu den H. gehören außer den eigentlichen Verteidigungswerken, wie Kaponnieren etc., auch die Verbindungsgänge in Munitions-, Verband-, Provianträumen etc. sowie Poternen. Auch bedeckte Geschützstände mit Panzerschilden und drehbaren Panzerkuppeln gehören zu den H.