Hufenschoß

[601] Hufenschoß, früher in einem Teile von Deutschland (Brandenburg, Ordensland Preußen) die auf die Hufe (s. d.) als Einheit gelegte Steuer; Generalhufenschoß, eine durch Friedrich Wilhelm I. in Ostpreußen, durch Friedrich II. in Westpreußen eingeführte Grundsteuer, die an Stelle der mannigfaltigen ständischen Abgaben trat.[601]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 601-602.
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