[601] Hufenschoß, früher in einem Teile von Deutschland (Brandenburg, Ordensland Preußen) die auf die Hufe (s. d.) als Einheit gelegte Steuer; Generalhufenschoß, eine durch Friedrich Wilhelm I. in Ostpreußen, durch Friedrich II. in Westpreußen eingeführte Grundsteuer, die an Stelle der mannigfaltigen ständischen Abgaben trat.[601]