Jus quarterĭorum

[394] Jus quarterĭorum (lat., Quartierfreiheit, Franchise des quartiers), die frühere mißbräuchliche Ausdehnung der Unverletzlichkeit des Hotels, bez. der Wohnung eines Gesandten (s. d.) auf das ganze Stadtviertel (quartier), innerhalb dessen jenes gelegen war.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 394.
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