[623] Karfreitag (Charfreitag, lat. Dies adoratus), der dem Osterfest vorangehende Freitag als Gedächtnis des Todes Christi. Der Name kommt her vom althochdeutschen Wort chara (»Trauer, Klage«), von dem auch die ganze Woche vor Ostern Karwoche heißt. Im Mittelalter galt der Tag als Trauertag; Glockenklang, Orgel und Musikbegleitung des Gesanges fielen weg; statt der Hymnen sang man Klagelieder, der Schmuck der Kirche ward vereinfacht und das Kruzifix verhüllt. Heute schätzt die katholische Kirche den K. als strengen Fasttag, die evangelische Kirche, namentlich in England, hat ihn zum Feiertag erhoben. Bei dieser verschiedenen Wertung hat die in Preußen angestrebte einheitliche Feier sich nicht durchsetzen lassen; vielmehr bestimmt das Gesetz vom 2. Sept. 1899 für diejenigen preußischen Landesteile, in denen der K. nicht schon bisher die Eigenschaft eines allgemeinen Feiertags hatte, daß er die Geltung eines bürgerlichen allgemeinen Feiertags haben solle. Jedoch soll in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung die bestehende herkömmliche Werktagstätigkeit (auch die gewerbliche) am K. nicht verboten werden; es sei denn, daß es sich um öffentlich bemerkbare oder geräuschvolle Arbeiten in der Nähe von dem Gottesdienst gewidmeten Gebäuden handelt. Die Schweizer Kirchen haben die Feier des Karfreitags erst 1860 aufgenommen; abweichend von der alten Kirche, ist er hier der Hauptkommuniontag. Der Charakter der kirchlichen Feier spricht sich in dem Namen des stillen Freitags, die Bedeutung des Tages in dem des guten Freitags aus, wie er besonders in England und den Niederlanden heißt. Vgl. Freybe, Der K. in der deutschen Dichtung (Gütersloh 1877).