Klettenberg

[134] Klettenberg, ehemals reichsunmittelbare Herrschaft des obersächsischen Kreises im Fürstentum Halberstadt, kam nach dem Aussterben der Grafen von K. (1820) an die Grafen von Hohnstein (s. d.), 1593 an Braunschweig-Wolfenbüttel, 1634 an das Hochstift Halberstadt und 1648 im Westfälischen Frieden an Kurbrandenburg. 1807 an Westfalen abgetreten, gehörte das Gebiet zum Distrikt Nordhausen des Harzdepartements, ward aber 1814 wieder preußisch und bildet mit Lohra jetzt den preußischen Anteil der Grafschaft Hohnstein. Die Trümmer des Stammschlosses nebst dem gleichnamigen Dorf liegen im Regierungsbezirk Erfurt, westlich von Nordhausen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 134.
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