Knight [1]

[174] Knight (engl., spr. nait, vom angelsächs. cniht, »Knecht«), in England soviel wie Ritter. Das Wort findet sich seit dem 10. Jahrh., nachdem sich aus der frühern Gefolgschaft der angelsächsischen Könige ein erblicher Stand von Grundbesitzern entwickelt hatte, als Bezeichnung der in einem rein persönlichen Verhältnis zu ihrem Herrn stehenden Gefolgsleute der Könige und Großen, entsprechend den Ministerialen des deutschen Ständewesens. Später finden sich auch Verleihungen von Gütern (knight's fee) an solche Gefolgsleute. In der Zeit der Kreuzzüge wurde die Bezeichnung K. auf die Angehörigen der Ritterorden angewendet. Gegenwärtig ist K. ein nicht vererblicher Titel, der mit der Verleihung gewisser Orden (Garter, Thistle, St. Patrick, dann der 1. und 2. Klasse des Bathordens und der Orden Star of India, St. Michael and St. George und Indian Empire) verbunden ist, aber auch selbständig verliehen werden kann. Wer nicht Ordensritter (K. of the Garter etc.) ist, wird als einfacher K. Bachelor bezeichnet. Der K. führt das Prädikat Sir vor dem Taufnamen. Vgl. den Artikel »Knighthood« in der »Encyclopaedia Britannica«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 174.
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