Landesämter

[98] Landesämter, Bezeichnung für die Hof- und Erbämter (Erblandeshofämter) in den preußischen Provinzen. Dabei wurden den Erbämtern »die großen Hofämter im Königreich Preußen« gegenübergestellt, deren es vier gibt: der Landhofmeister, der Obermarschall, der Oberburggraf und der Kanzler. Die Erbämter werden nach den betreffenden Landesteilen bezeichnet, z. B. der Erbkämmerer in der Kurmark Brandenburg, der Erboberjägermeister im Herzogtum Pommern, der Erbtruchseß im Herzogtum Westfalen, der Erblandmarschall im Herzogtum Hinterpommern und Fürstentum Kammin etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 98.
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