[101] Landeskulturrat, technisch-landwirtschaftliches Kollegium, das der Regierung beratend zur Seite steht. Im Königreich Sachsen werden von den (26) Mitgliedern des Landeskulturrats drei durch das Ministerium des Innern ernannt, die übrigen von den landwirtschaftlichen Vereinen entsendet. Der L. ist in den österreichischen Kronländern vielfach an Stelle der Landwirtschaftsgesellschaften getreten, z. B. in Oberösterreich, Böhmen, Mähren etc. Vgl. Landwirtschaftsrat.