Le Jeune

[395] Le Jeune (spr. löschön'), Jules, belg. Jurist, geb. 5. Mai 1828 in Luxemburg, wurde 1875 docteur agregé der Brüsseler Juristenfakultät und war dann Advokat am belgischen Kassationshof. 1887 übernahm er als Nachfolger von de Volder das Justizministerium und hat dieses bis 1893 bekleidet. Seitdem ist er Senator und Honorarprofessor der Brüsseler Université libre. Er ist Urheber der trefflichen neuern belgischen sozial-kriminalistischen Gesetzgebung, insbes. der Gesetze über die bedingte Verurteilung und die bedingte Freisprechung vom 31. Mai 1888, des Gesetzes gegen die Vagabondage und das Bettelwesen vom 27. Nov. 1891 und der damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen über Jugendschutz und staatliche Wohlfahrtsschulen. Auch hat er die Organisation der Heimstätten und Asyle gesetzlich durchgeführt. L. ist ständiger Mitarbeiter der juristischen Zeitschriften »La Belge judiciaire« und »Journal de procédure«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 395.
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