Legalisation

[321] Legalisation (Legalisierung), obrigkeitliche Beglaubigung (s. d.) der Richtigkeit einer Abschrift, eines Zeugnisses oder einer Unterschrift; auch die Verbesserung und Umwandlung eines ungesetzlichen, fehlerhaften Verfahrens in ein gesetzmäßiges.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 321.
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