Lehrerreliktenversorgung

[342] Lehrerreliktenversorgung. Die Gewährung angemessener, gesetzlich verbürgter Beihilfen für Witwen und Waisen der Lehrer, namentlich an Volksschulen, ist in Preußen und mehreren andern Staaten erst durch lange Kämpfe erstritten worden. Die Schwierigkeit lag teils in der großen Zahl der Lehrer und der Beschränktheit der öffentlichen Mittel, teils in der besondern Stellung der Lehrer als Gemeindebeamter[342] zum Staat. Das Gesetz vom 4. Dez. 1899 hat endlich auch in Preußen die Lehrer den unmittelbaren Staats- und Reichsbeamten in dieser Hinsicht gleichgestellt, wie dies in einer Reihe andrer deutscher Staaten bereits früher geschehen war. Im einzelnen vgl. v. Rohrscheidt, Das Lehrerreliktengesetz vom 4. Dez. 1899, für den praktischen Gebrauch erläutert (Leipz. 1900).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 342-343.
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