[64] Magendarmprobe (Magendarmschwimmprobe) soll die Frage entscheiden, ob ein neugebornes totes Kind gelebt hat, oder ob es tot geboren ist; in ersterm Falle schwimmt der Magen und der Darm, weil er verschluckte Luft enthält, im letzern Falle nicht. Falls die M. positiv ausfällt, kann man mit ziemlicher Sicherheit den Schluß auf Leben des Kindes ziehen, ist sie negativ, so kann das Kind schon geatmet, aber noch keine Luft verschluckt haben. Die M. soll die Lungenprobe (s. d.) ergänzen.