[197] Malzeichen, eingeätzte oder eingebrannte, zuweilen farbige Figuren oder Namenszüge auf den Backen, der Stirn, den Armen etc. In den ältesten Zeiten pflegten Sklaven den Namenszug ihres Herrn, Soldaten den ihres Anführers oder irgend ein andres Korpszeichen, Götzendiener den Namen ihres Abgotts sich einzuätzen. Auch den Haustieren brennt man die Eigentums- und Abstammungszeichen (Gestütszeichen) ein. Über Schand- und Strafmale der Verbrecher, der Kriegsgefangenen etc. (Brandmale) s. Brandmarkung. M. als Zeichen der Trauer verbot Moses ebenso wie das Einätzen der Götzenbilder. Vgl. Tätowierung.