Markttelegramme

[328] Markttelegramme, gebührenfreie Staatstelegramme über die Lage des inländischen Getreidemarktes. Nach einer Vereinbarung der beteiligten deutschen Bundesregierungen haben staatliche Marktkommissionen die Preise, die für Weizen, Roggen, Gerste und Hafer (außerhalb des Großverkehrs an der Börse) in den Produktionsgebieten des Deutschen Reiches gezahlt worden sind, unmittelbar nach Schluß des Marktes an das kaiserliche Statistische Amt in Berlin zur Veröffentlichung im Reichsanzeiger sowie an die Preisberichtstelle des deutschen Landwirtschaftsrates telegraphisch zu melden. Diese M. haben statt der Aufschrift das Zeichen »Mb« (Marktbericht), die Unterschrift fehlt, die Preise, Qualitäten und die gehandelte Menge werden in einer feststehenden abgekürzten Form telegraphiert.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 328.
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