Mutterschaftsversicherung

[334] Mutterschaftsversicherung, eine in der letzten Zeit häufig geforderte Versicherung, durch die Frauen für längere Zeit nach einer Geburt Prämien erhalten sollen, um sich ohne Sorge für ihren Unterhalt ihrer und ihres Kind es Pflege widmen zu können. Zu den Aufgaben der M. gehört auch die unentgeltliche Stellung einer Hebamme, bez. eines Arztes und Lieferung der Heilmittel für Mutter und Kind. In einem gewissen Sinne besteht eine solche bereits im Deutschen Reich, indem das Krankenversicherungsgesetz in seiner letzten Novelle von 1903 in § 200 und 21 unter bestimmten Voraussetzungen eine Wöchnerinnenunterstützung auf die Dauer von sechs Wochen, und für die gleiche Zeitdauer auch eine Unterstützung von Schwangeren sowie freie Gewährung der Hebammendienste und freie ärztliche Behandlung vorsieht. Allerdings kommt diese Unterstützung nicht allen Arten von Arbeiterinnen, Dienstboten und sonstigen unbemittelten Frauenspersonen zugute und ist wohl auch nicht ausreichend. So wie die M. in Deutschland von ihren Verfechtern gedacht ist, soll sie keine eigentliche Versicherung im engern Sinne sein, sondern in irgend einer Form in die bestehende Arbeiterversicherung eingegliedert werden. Einen andern Versuch, eine Wöchnerinnenunterstützung zu organisieren, bilden die in einigen italienischen Städten geplanten Mutterschaftskassen, die gegen Zahlung jährlicher, nach dem Alter der[334] Mitglieder abgestufter Beiträge, Prämien für jede Niederkunft gewähren sollen. Der Gedanke der M. ist zweifellos ein guter; denn durch frühzeitiges Arbeiten nach der Niederkunft, schlechte Ernährung etc. verfallen viele Frauen in Siechtum, und die Notlage der Mutter bedroht auch das Leben des Säuglings. Aber ihre Durchführung erscheint sehr schwierig. Vgl. L. Frank, Kiefer und Maingie, Die Versicherung der Mutterschaft (a. d. Franz., Leipz. 1902); P. Schiff, Istituzione di una casa d'assicurazione per la maternità (Mail. 1895); E. Lüders, Das Problem der M. (in der »Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft«, Bd. 5, Heft 1, Berl. 1895); Ruth Bré, Das Recht auk Mutterschaft (Leipz. 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 334-335.
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