Nabob

[621] Nabob (ind., eigentlich Nuwwab, d.i. ein Abgeordneter), 1) in dem Reiche des Großmoguls der dem Subahdar od. Statthalter einer Provinz untergeordnete Civilgouverneur, welcher zugleich Befehlshaber der Truppen war; nach dem Sturz des Großmogulischen Reiches 2) die Gouverneure, welche sich den Engländern als Vasallen unterwarfen; 3) in England Jeder, der sich in Ostindien Reichthümer erworben hat, od. 4) überhaupt mit orientalischer Pracht lebt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 621.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: