Nachkur

[360] Nachkur, die Gesamtheit derjenigen ärztlichen Maßregeln, die einen Patienten, der eine bestimmte, eingreifende Kur durchgemacht hat, wieder in seine frühere gewohnte Lebensweise überführen und die Wirkung der eigentlichen Kur verstärken. So darf ein aus rauherm Klima stammender Kranker, der eine Kur in südlichem Klima gebraucht hat, nicht sofort in seine Heimat zurückreisen, sondern muß einen Übergangsort zur N. aufsuchen. Ebenso muß jemand, der zur Heilung eines Magen- oder Darmleidens eine Kur in Karlsbad oder Kissingen gebraucht hat, einer N. in Form einer bestimmten Diät, verbunden mit dem Gebrauch gewisser Medikamente, sich unterwerfen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 360.
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