Nachlaßvertrag

[361] Nachlaßvertrag (Akkord), der Vertrag, vermöge dessen dem Schuldner ein Teil der Schuld von den Gläubigern erlassen wird. Vgl. auch Zwangsvergleich.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 361.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika