Notleine

[818] Notleine (Zugleine, Signalleine), bei Eisenbahnen eine über den ganzen Zug oder einen Teil davon geleitete Leine (Strick), die mit der Dampfpfeife der Lokomotive verbunden wird und dazu dient, eine Zugtrennung (Ablösung eines oder mehrerer Wagen) während der Fahrt sogleich dem Lokomotivführer bemerklich zu machen sowie auch von dem Fahrpersonal (und in Notfällen auch von Reisenden) dem Lokomotivführer Zeichen (Notsignale) geben, somit den Zug zum Halten bringen zu können. Die N. darf nur dann wegfallen, wenn der Zug mit solchen durchgehenden Bremsen versehen ist, die bei einer Zugtrennung selbsttätig zur Wirkung kommen und dem Zugpersonal wie den Reisenden die Zeichengabe zum Lokomotivführer auf andre Weise ermöglichen. In Deutschland pflegt die N. an der rechten Seite des Zuges über der Wagenkante entlang geleitet zu werden, so daß sie vom Wagenfenster aus allenfalls erreicht werden kann. Bei Zügen mit durchgehender Bremse (auch wohl bei solchen mit Zugleine) pflegt im Innern der Wagen ein mit Plombe leicht verschlossener Handgriff das Abgeben eines Notsignals zu ermöglichen, dessen Mißbrauch unter Strafe gestellt ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 818.
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