Notsignal

[819] Notsignal (Notzeichen), im Schiffs- und Seeverkehr die Mitteilung durch Zeichen oder Töne, daß das Schiff Hilfe irgendwelcher Art notwendig hat, in Not oder Gefahr ist. Sie unterscheiden sich in Notsignale bei Tag und bei Nacht. Das offizielle N. ist das Signal N. C. des internationalen Signalbuches und das Fernsignal, d.i. eine viereckige Flagge, bez. ein Kegel, darunter oder darüber ein Ball oder ein andrer runder Körper. Sonst wird als N. auch die Flagge mit einem Knoten versehen. Für das Deutsche Reich wurde das Notsignalwesen geordnet durch die Not- und Lotsensignalordnung für Schiffe auf See und in den Küstengewässern vom 14. Aug. 1876, ergänzt durch die Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf See vom 9. Mai 1897. Hiernach gilt außer den bereits erwähnten noch als Notsignale Kanonenschüsse oder Knallsignale mit Zwischenräumen von einer Minute, Raketen oder Leuchtkugeln, anhaltendes Ertönenlassen eines Nebelsignalapparates, Flammensignale, z. B. brennende Teer-, Öltonnen u.dgl. Mißbrauch des Notsignals wird nach § 145 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. – N. bei Eisenbahnzügen, s. Notleine.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 819.
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