Oberjustizrat

[863] Oberjustizrat, Geheimer, ein Titel, den 1787 in Preußen zuerst vier bestimmte Räte aus den beiden angesehensten Justizkollegien, dem Obertribunal und der Gesetzkommission, erhielten, deren Aufgabe es war, über die ihnen zugewiesenen Sachen im Justizministerium Vortrag zu halten. Es wurde ihnen der Rang unmittelbar hinter den Wirklichen Geheimen Räten und vor den Geheimen Justizräten (s. Geheimer Justizrat) eingeräumt. Die Rangordnung vom 17. Febr. 1817 führte dann für den ältesten Geheimen O. des Justizministeriums den Titel Wirklicher Geheimer O. ein, indem sie ihm den Rang eines Rates erster Klasse beilegte und die weitern vortragenden Räte in Räte zweiter Klasse mit dem Titel Geheimer O. und Räte dritter Klasse mit dem Titel Geheimer Justizrat (s. Justizrat) schied, eine Einrichtung, die noch heute besteht. Vgl. Stölzel, Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung, Bd. 2 (Berl. 1888).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 863.
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