Ortsunterkunft

[153] Ortsunterkunft (Kantonnement, Kantonierung), vorübergehende Einquartierung von Truppen in bewohnten Orten. Im Frieden oder weit ab vom Feind ist Schonung und Verpflegung der [153] Truppen Hauptsache, die Verteilung (Dislokation) daher weitläufig, bei Marschquartieren werden die Ortschaften an der Marschstraße stärker belegt. Je näher am Feind, um so mehr kommen taktische Rücksichten zur Geltung, die O. wird enger, mitunter sogar zum Biwak (s. d.) mit Ortsanlehnung (Ortsbiwak). Die Unterbringung erfolgt nach der Truppeneinteilung, bez. nach der Kriegsgliederung. In jedem Ort ist der rangälteste Offizier Ortskommandant (Generale und Regimentskommandeure dürfen hierzu einen Stabsoffizier bestimmen), der einen Offizier vom Ortsdienst und von jedem Truppenteil einen Offizier, bez. Unteroffizier vom Truppendienst zur Unterstützung erhält. In größern Ortschaften, ebenso in der Nähe des Feindes werden Truppenteile in erhöhter Bereitschaft gehalten (Alarmquartiere). Für jeden Truppenteil ist ein Alarmplatz, für größere Verbände ein Alarmsammelplatz bestimmt. Letzterer muß, je nach der nötigen Schlagfertigkeit, in einem bestimmten Zeitraum von den Verbänden zu erreichen sein. Innenwachen haben polizeiliche, Außenwachen taktische Zwecke (vgl. Sicherheitsdienst). Vgl. »Felddienstordnung« (Berl. 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 153-154.
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