[414] Paracentēse (griech., Durchstich), die künstliche Eröffnung einer Leibeshöhle oder eines Hohlorgans, um krankhafte Flüssigkeits- oder Gasansammlungen aus denselben zu entfernen. Die P. wird vorgenommen: 1) an der Bauchhöhle (Bauchstich), um bei Bauchwassersucht die angesammelten Flüssigkeiten aus dieser abfließen zu lassen, zumal wenn durch jene Flüssigkeiten das Zwerchfell stark nach oben gedrängt und schwere Atemnot verursacht wird. Mon muß Sorge tragen, anfangs den Abfluß nicht zu rasch vor sich gehen zu lassen, da sonst die bis dahin zum Teil komprimierten Bauchgefäße sich zu rasch füllen und infolge der dadurch bewirkten Gehirnanämie Ohnmacht eintritt. Natürlich kann diese P. nur einen palliativen, vorübergehenden Nutzen haben. Nur in einigen Fällen von Bauchfellentzündung wirkt sie heilend; man kann sie aber sehr oft wiederholen. 2) Die P. der Brusthöhle (Thorakocentesis) wird wegen Ansammlung von Wasser oder Eiter in derselben vorgenommen. 3) Die P. der Harnblase, s. Harnblasenstich. 4) Die P. der Hornhaut macht man zur Entleerung der vordern Augenkammer von Eiter bei Hypopyon (s. d.). 5) Die P. des Trommelfells, s. Ohrenkrankheiten, S. 5. 6) Die P. des Herzbeutels wegen Ansammlung von Eiter oder wässeriger Flüssigkeit in demselben. Man führt die P. mittels des Messers, häufiger vermittelst des Troikars aus, welch letzteres Verfahren (Punktion) wegen der schnellen Wundheilung vorgezogen wird, sofern die Öffnung nicht dauernd erhalten werden soll.