Pauperĭes

[519] Pauperĭes (lat.), Armut, Schade; in der römischen Rechtssprache insbes. der durch ein Tier angerichtete Schade. Die auf Ersatz des Schadens gerichtete Klage hieß actio noxalis de pauperie. Voraussetzung dieser Klage war, daß das Tier contra naturam sui generis einen Schaden anrichtete, d.h.[519] daß nach der Art des Tieres nicht zu vermuten war, dasselbe werde jemand auf solche Weise schädigen. Bezüglich des heute in Deutschland geltenden Rechtes s. Haftpflicht, S. 609, und Tierschaden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 519-520.
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