Pauperĭes

[762] Pauperĭes (lat.), 1) Armuth; 2) der Schaden, welcher Einem durch ein in fremdem Eigenthum befindliches Thier zugefügt wird an Personen od. Sachen. Die Klage (Actio de pauperie) findet statt, wenn ein vierfüßiges Thier gegen die Natur dieser Thiere Schaden thut. Der Eigenthümer muß den Schaden ersetzen od. das Thier zum Ersatz geben. Hat das Thier ein Anderer gereizt, od. sonst nicht gehörig beaufsichtigt, wenn ihm dies oblag, so muß dieser den Schaden ersetzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 762.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika