[581] Perfektion (lat.), Vollendung, das Zustandekommen einer Sache, eines Rechtsgeschäfts. Ein solches ist perfekt, wenn die wesentlichen Bestandteile desselben vorhanden, wenn z. B. beim Kauf Käufer und Verkäufer über Preis und Ware einig sind. In der Mensuralmusik die dreiteilige Geltung eines Notenwertes, die durch besondere Taktzeichen bestimmt wurde. Im Laufe des 17. Jahrh. kam die P. gänzlich ab, und seither gelten alle Noten regulär (ohne Punkt) nur zwei der nächstkleinern Gattung. Ersatz für die P. sind der Punkt bei der Note und die Triolenbezeichnung.