[689] Pfandschein (Pfandbrief, Pfandurkunde, Hypothekenschein, Hypothekeninstrument), die gerichtliche Urkunde, die einem Gläubiger über die Bestellung einer Hypothek und deren Eintrag ins Hypothekenbuch ausgefertigt wird; auch die über den Empfang eines Faustpfandes bei dem Abschluß eines Leih- oder Lombardgeschäfts ausgestellte Bescheinigung; auch soviel wie Pfandbrief (s. Banken, S. 340 und 343).