Postbücher

[218] Postbücher (Posthandbücher), amtliche, für den Gebrauch des Publikums bestimmte Werke über die Benutzung der Posteinrichtungen und, sofern Post, Telegraphie und Fernsprechdienst vereinigt sind, auch der Telegraphen- und Fernsprecheinrichtungen. Die P. geben Auskunft über die Art und Beschaffenheit (Versendungsbedingungen) der einzelnen Gattungen von Postsendungen und Telegrammen, über Taxen, Postverbindungen, Orts- und Landbestellbezirke, auch enthalten sie ein mehr oder weniger vollständiges Verzeichnis der Post- und Telegraphenanstalten. Eins der sorgfältigst bearbeiteten P. ist das jährlich erscheinende Postbuch für Berlin und das »Annuaire de l'Administration des postes et des telegraphes de France«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 218.
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