[262] Präparánd (lat., »ein Vorzubereitender«), Vorbereitungsschüler; seit dem 18. Jahrh. besonders Jüngling, der für ein Lehramt an Volksschulen oder zunächst für ein Lehrerseminar sich vorbereitet. Der Unterschied von Präparanden und Seminaristen, aufgekommen, wie es scheint, besonders durch die neue Ordnung des Seminars in Hannover von 1799, hat überall da seine Bedeutung verloren, wo, wie im Königreich Sachsen, Anhalt, Hamburg, Bremen etc., das Seminar 5 oder 6 Klassenstufen umfaßt und den künftigen Volksschullehrer vom Austritt aus der Volks- oder Mittelschule bis zum Eintritt in das Lehramt (14. oder 15.20. Lebensjahr) leitet. Wo dies nicht der Fall ist, leistet der Staat entweder, wie in Bayern, die gesamte Präparation der spätern Seminaristen in besondern öffentlichen Präparandenanstalten, oder er überläßt sie der freien Wahl der einzelnen Bewerber unter Gewährung von Beihilfen an bedürftige Präparanden und an bewährte Prä parandenbildner. In Preußen hatte in der ersten Hälfte des Jahrhunderts das Bedürfnis dahin geführt, daß die Lehrer der zwei- bis dreiklassigen Seminare privatim Präparandenanstalten unterhielten. Statt diese, wie in Sachsen, als Proseminare zu übernehmen und allmählich mit den Seminaren zu verschmelzen, bevorzugte der Minister v. Raumer in seinem berufenen Regulativ vom 2. Okt. 1854 die Präparation durch einzelne ländliche Lehrer und Prediger. Erst der Minister Falk (1872) begann, staatliche Präparandenanstalten, jedoch gesondert von den Seminaren und in beschränkter Zahl, zu gründen, während im übrigen Privatanstalten und Privatbildner staatlich unterstützt werden. Die daraus hervorgehende Buntheit der Vorbildung ist ein Hemmschuh für die preußischen Lehrerseminare. Staatliche Präparandenanstalten gab es 1906 in Preußen 59, städtische 11, zusammen 70 öffentliche gegenüber 135 Seminaren. Einen neuen Lehrplan für Präparandenanstalten (und Lehrerseminare) erließ der preußische Unterrichtsminister Studt 1. Juli 1901. In weiten Kreisen des deutschen Lehrerstandes wünscht man gegenwärtig Beseitigung der Präparandenanstalten (oder untern Seminarklassen) und Aufnahme der Seminaristen auf Grund des Reifezeugnisses einer Realschule oder gar einer Oberrealschule. In diesem Falle soll die allgemeine Bildung als im wesentlichen abgeschlossen gelten und im Seminar nur die pädagogische [262] Fachbildung vermittelt werden. Praktische Bedenken haben bisher die Regierungen von der Beschreitung dieses Weges zurückgehalten. Die früher nicht seltene Verwendung von Präparanden im praktischen Schuldienst (vgl. die Pupil-teachers in Großbritannien und Nordamerika) ist jetzt in Deutschland völlig ausgeschlossen oder doch auf vorübergehende einzelne Fälle äußerster Not beschränkt. Vgl. Schneider und v. Bremen, Das Volksschulwesen im preußischen Staat (Berl. 188687, 3 Bde.; namentlich Bd. 1) und »Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen« (das., seit 1859), auch Sander, Geschichte der Volksschule (in Schmids »Geschichte der Erziehung«, Bd. 5, 3. Teil, Stuttg. 1902).