Preßtelegramme

[290] Preßtelegramme, Zeitungstelegramme, die von besonders ermächtigten Korrespondenten zu ermäßigten Gebührensätzen, meist zur Hälfte der tarifmäßigen Sätze, an Zeitungen und Nachrichtenbureaus abgesandt werden, und deren Text aus solchen politischen, kommerziellen etc. Nachrichten besteht, die zur Veröffentlichung in Zeitungen bestimmt sind. P. werden im Telegraphenbetrieb mit »Z« bezeichnet, sie müssen in offener, unabgekürzter Sprache ohne Code- und Chiffrewörter abgefaßt sein und dürfen in keinem Teile den Charakter einer privaten Korrespondenz haben. P. sind von den meisten dem internationalen Telegraphenvertrag beigetretenen Staaten zugelassen, ebenso von den meisten großen Kabelgesellschaften. Eine besondere Art der P. sind die Preßkollekttelegramme, die über die Kabellinien der nordatlantischen Telegraphengesellschaften durch die von diesen besonders ermächtigten Zeitungsvertreter, meist Korrespondenten der amerikanischen Associated Preß, mit dem Vermerk collect abgesandt werden, und für[290] welche die gleichfalls ermäßigten Gebühren erst am Bestimmungsort eingezogen werden. Hinsichtlich der Reihenfolge der Beförderung stehen die P. den vollbezahlten Telegrammen nach.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 290-291.
Lizenz:
Faksimiles:
290 | 291
Kategorien: