[576] Raimund von Pennaforte, Kanonist, geb. nach 1180 auf dem Schloß Pennaforte in Katalonien, gest. 6. Jan. 1275, ward 1219 Kanonikus in Barcelona und 1222 Dominikaner. Durch eifriges Wirken für die Inquisition und Kreuzzugpredigen gegen die Mauren empfahl er sich dem päpstlichen Hof. Papst Gregor IX. ernannte ihn 1230 zum Beichtvater und Großpönitentiarius und beauftragte ihn mit der Redaktion eines systematischen, meist aus den frühern Dekretalen zusammengesetzten Gesetzbuches, das unter dem Titel: »Decretalium Gregorii P. IX. libri V« bekannt ist und den zweiten Teil des »Corpus juris canonici« bildet. Auch brachte er die kirchliche Jurisprudenz in eine scholastisch-wissenschaftliche Form in seiner »Summa de poenitentia« (zuerst gedruckt Rom 1603), zu der Wilhelm von Rennes und Johann von Freiburg Glossen schrieben. Nach Spanien zurückgekehrt, ward er 1235 Erzbischof von Tarragona, 1238 Ordensgeneral, trat aber schon 1240 von diesem Posten zurück, um sich fortan dem beschaulichen Leben zu widmen. Er ward 1601 heilig gesprochen; sein Tag ist der 23. Januar. Vgl. Rockinger, Berthold von Regensburg und Raimund von Peniafort (Münch. 1877); Danzas, Saint Raymond de Pennafort et son époque (Poitiers 1885, Bd. 1).