[521] Homeyer, 1) Karl Gustav, Germanist, geb. 13. Aug. 1795 zu Wolgast in dem damals schwedischen Neuvorpommern, gest. 20. Okt. 1874 in Berlin, habilitierte sich 1821 in Berlin, ward 1824 zum außerordentlichen, 1827 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt, wurde 1845 Geheimer Obertribunalsrat, welche Stellung er 1867 wieder aufgab, 1850 Mitglied der Akademie der Wissenschaften, 1854 des Staatsrats und in demselben Jahr Kronsyndikus sowie Mitglied der Ersten Kammer, des spätern Herrenhauses, auf Lebenszeit. Als Schriftsteller erwarb er sich zuerst einen Namen durch seine Übersetzung von Kolderup-Rosenvinges »Grundriß der dänischen Rechtsgeschichte« (Berl. 1825), mehr noch durch seine wahrhaft klassischen Ausgaben der sächsischen Rechtsbücher. Dem Landrecht des Sachsenspiegels, das er dreimal in immer vollkommnerer Gestalt herausgab (Berl. 1827; 2. Ausg. 1835, 3. Ausg. 1871), folgte als zweiter Teil »Das sächsische Lehnrecht und der Richtsteig Lehnrechts« (1842), ferner »Der Auctor vetus de beneficiis, das Görlitzer Rechtsbuch und das System des Lehnrechts« (1844), welchen Ausgaben sich »Der Richtsteig Landrechts nebst Cautela u. Premis« (1857) anschloß. Auch für die übrigen deutschen Rechtsbücher schuf H. durch sein »Verzeichnis deutscher Rechtsbücher des Mittelalters und ihrer Handschriften« (Berl. 1836, in neuer Bearbeitung 1856) eine sichere Grundlage. Weitere Ausführungen zu allen diesen Arbeiten legte er in zahlreichen Abhandlungen, die er in der Akademie las, nieder. Außerdem schrieb er noch: »Die Stellung des Sachsenspiegels zum Schwabenspiegel« (Berl. 1853), in welcher Schrift er gegen Daniels die Priorität des Sachsenspiegels vor dem Schwabenspiegel mit überzeugenden Gründen nachwies; »Die Stellung des Sachsenspiegels zur Parentelenordnung« (das. 1860). Sein letztes Werk, auf dessen Gegenstand er durch seine Untersuchung über das »Hantgemal« (1852) geführt wurde, war eine umfassende Darstellung der »Haus- und Hofmarken« (Berl. 1870).
2) Eugen Ferdinand von, Ornitholog, geb. 11. Nov. 1809 in Herdin bei Anklam, gest. 31. Mai 1889 in Stolp, widmete sich auf dem väterlichen Gute der Landwirtschaft, gründete 1840 ein eignes Heim, verkaufte aber das Gut nach dem Tode seiner Gattin und lebte seitdem in Stolp. H. brachte eine Vogelsammlung zusammen, die durch die wertvollsten Reihenfolgen der europäischen Vogelarten mit ihren Verwandten aus den verschiedensten Gegenden neben der des ältern Brehm einzig dasteht. Er schrieb: »Systematische Übersicht der Vögel Pommerns« (Anklam 1837); »Deutschlands Säugetiere und Vögel, ihr Nutzen und Schaden« (Frankf. a. M. 1877); »Die Spechte und ihr Wert in forstlicher Beziehung« (2. Aufl., das. 1879); »Reise nach Helgoland, den Nordseeinseln Sylt, Lyst etc.« (das. 1880); »Ornithologische Briefe« (Berl. 1881); »Die Wanderungen der Vögel« (Leipz. 1881); »Verzeichnis der Vögel Deutschlands« (Wien 1885).
3) Alexander von, Ornitholog, Neffe des vorigen, geb. 19. Jan. 1834 in Vorland bei Grimmen in Neuvorpommern, gest. 14. Juli 1903 in Greifswald, gehörte 185278 der preußischen Armee an. Er ward, als er in Frankfurt a. M. garnisonierte, Sektionär der ornithologischen Sammlung der Senckenbergschen Naturforschenden Gesellschaft, erforschte 1861 die Fauna, besonders die Vogelwelt, der Balearen und der westlichen Mittelmeerländer und wendete sich später auch lepidopterologischen Studien zu. 1874 wurde er mit Pogge als Chef der zweiten deutschen Expedition nach Afrika gesandt, ging den Cuanza aufwärts bis Dondo, dann nach Pungo Adongo (9° südl. Br.), erkrankte hier aber, so daß nur Pogge in das Gebiet des Muata Jamvo gelangte. 1875 kehrte H. mit einer lepidopterologischen Sammlung von etwa 5000 Stück nach Europa zurück, deren wissenschaftliche Bearbeitung ihn nun zunächst beschäftigte. Seine Sammlung europäischer Schmetterlinge enthält 30,000 Stück.